{"id":62,"date":"2024-05-31T14:30:06","date_gmt":"2024-05-31T12:30:06","guid":{"rendered":"https:\/\/xn--behindertentestament-patientenverfgung-mnchen-7xeg.de\/behindertentestament_Patientenverfuegung_Muenchen_Springmann_Blog\/?p=62"},"modified":"2024-06-01T13:51:43","modified_gmt":"2024-06-01T11:51:43","slug":"fuenf-kriterien-damit-ihr-testament-gueltig-ist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/xn--behindertentestament-patientenverfgung-mnchen-7xeg.de\/behindertentestament_Patientenverfuegung_Muenchen_Springmann_Blog\/fuenf-kriterien-damit-ihr-testament-gueltig-ist\/","title":{"rendered":"F\u00fcnf Kriterien, damit Ihr Testament g\u00fcltig ist"},"content":{"rendered":"\n<p>Ein Testament legt den Letzten Willen eines Verstorbenen fest. Es ist allerdings nur dann g\u00fcltig, wenn es bestimmte Kriterien erf\u00fcllt.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, ist es f\u00fcr die Hinterbliebenen ohnehin eine sehr schmerzhafte Situation. Wenn man sich dann auch noch um Dinge wie das Regeln des Nachlasses k\u00fcmmern muss, kann es aber wirklich grausam werden. Da ist es zumindest eine kleine Erleichterung, wenn der Verstorbene die Fragen um sein Erbe bereits selbst gekl\u00e4rt hat. Das geht in Form eines Testaments, das verschiedene Kriterien erf\u00fcllen muss, um g\u00fcltig zu sein.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">1. \u00dcberschrift: Testament muss als solches gekennzeichnet sein<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein Testament muss als Testament erkennbar sein. Ein Brief mit W\u00fcnschen oder eine \u00e4hnliche Niederschrift reichen eventuell nicht aus, um tats\u00e4chlich einen Letzten Willen festzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Stattdessen wird empfohlen, dass ein Testament eine passende \u00dcberschrift bekommt. \u201eEs soll eine entsprechende \u00dcberschrift haben, wie beispielsweise \u201aMein Testament\u2018 oder \u201aMein Letzter Wille\u2018.\u201c<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">2. Testament nur handschriftlich: Keine gedruckten Dokumente erlaubt<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein Testament, das selbst verfasst wird, muss immer handschriftlich sein, um G\u00fcltigkeit zu haben. So ist es im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch (BGB) in \u00a7&nbsp;2247 geregelt. Darin hei\u00dft es unter anderem: \u201eDer Erblasser kann ein Testament durch eine eigenh\u00e4ndig geschriebene und unterschriebene Erkl\u00e4rung errichten.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Das bedeutet also, dass ein am PC geschriebenes Testament oder eines, das etwa mit einer Schreibmaschine geschrieben oder anderweitig gedruckt wurde, keine G\u00fcltigkeit hat. Es muss handschriftlich verfasst sein, um im Zweifel die Authentizit\u00e4t und Echtheit des Dokuments zu belegen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">3. Testament richtig unterschreiben: Vollst\u00e4ndiger Name, Datum und Ort erforderlich<\/h2>\n\n\n\n<p>Neben einer \u00dcberschrift und der Tatsache, dass es handschriftlich verfasst sein muss, bedarf ein g\u00fcltiges Testament auch immer einer Unterschrift des Erblassers. Diese sollte laut Gesetz sowohl Vor- als auch Familiennamen enthalten oder anderweitig auf den Verstorbenen zur\u00fcckzuf\u00fchren, also als echt erkennbar sein. Erst die Unterschrift macht das Testament g\u00fcltig und unterscheidet es zum Beispiel von einem Testamentsentwurf. Besteht das Dokument aus mehreren Seiten, ben\u00f6tigt jede Seite eine Unterschrift.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus muss das Testament mit dem Datum, welches Tag, Monat und Jahr beinhalten muss, und dem Ort der Niederschrift versehen werden. Sollte es mehrere Testamente geben, gilt immer das mit dem j\u00fcngsten Datum.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">4. Namen nennen: An wen genau der Nachlass vererbt werden soll<\/h2>\n\n\n\n<p>Anstatt im Testament zu schreiben, dass \u201emeine Tochter\u201c, \u201emein Sohn\u201c, \u201emein Ehepartner\u201c oder \u201emein Pfleger\u201c etwas erbt, sollte man die Namen der Erben mit Vor- und Zunamen genau nennen. So k\u00f6nnen am Ende Missverst\u00e4ndnisse ausgeschlossen werden, bei denen nicht klar ist, wer gemeint ist und als Erbe eingesetzt werden soll.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">5. Gesch\u00e4ftstauglichkeit: Nicht jeder kann ein Testament aufsetzen<\/h2>\n\n\n\n<p>Um ein Testament aufzusetzen, muss man nach deutschem Recht gesch\u00e4ftsf\u00e4hig sein. Das bedeutet, dass man vollj\u00e4hrige und im Vollbesitz seiner geistigen Kr\u00e4fte sein muss. Minderj\u00e4hrige, die ein Testament aufsetzen wollen, k\u00f6nnen dies trotzdem tun, allerdings nur mit Hilfe eines Notars. Das Gleiche gilt f\u00fcr Personen, die nicht lesen oder ein Testament nicht selbst schreiben k\u00f6nnen. Auch sie m\u00fcssen ihr Testament bei einem Notar erstellen lassen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Testament legt den Letzten Willen eines Verstorbenen fest. Es ist allerdings nur dann g\u00fcltig, wenn es bestimmte Kriterien erf\u00fcllt. 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