a) Ein grob undankbares Verhalten kann auch deshalb zu verneinen sein, weil sich das Verhalten des Beschenkten jedenfalls subjektiv nicht als Ausdruck einer undankbaren Einstellung gegenüber dem Schenker darstellt. Die Beurteilung der…
Monat: März 2014
Ein Schlusserbe ist regelmäßig kein Ersatzerbe
Fehlt es an der exakten Formulierung eines Testaments, kann die ganze Regelung daneben gehen. In einer Entscheidung des OLG Hamm wurde das Testament anders ausgelegt als erwartet. Der nunmehr verstorbene Ehemann hatte…