Die Gutglaubensvorschriften der §§ 2366, 2367 BGB setzen ein Verkehrsgeschäft voraus. Daran fehlt es bei Rechtsgeschäften innerhalb der Erbengemeinschaft, wenn wie hier die Kündigung eines Darlehens durch einen im Erbschein ausgewiesenen Miterben…
Kategorie: Erbengemeinschaft
mehrere Erben, die den Nachlass vom Erblasser gemeinsam erhalten. Die Gemeinschaft wird auch als Gesamthandsgemeinschaft bezeichnet
Erbengemeinschaft
Wie entsteht eine Erbengemeinschaft? Wer Erbe ist, ergibt sich aus dem Testament des Erblassers oder – wenn ein solches fehlt – aus der gesetzlichen Erbfolge. Sofern mehrere Erben vorhanden sind, sind diese…
Verjährung bei Gesamtschuldklage gegen mehrere Erben
Die Ablaufhemmung des § 211 BGB beginnt im Falle mehrerer Erben bei einer vom Gläubiger erhobenen Gesamtschuldklage (§ 2058 BGB) in dem Zeitpunkt, in dem der jeweils in Anspruch genommene Erbe die…
Verjährung bei Gesamtschuldklage gegen mehrere Erben
Die Ablaufhemmung des § 211 BGB beginnt im Falle mehrerer Erben bei einer vom Gläubiger erhobenen Gesamtschuldklage (§ 2058 BGB) in dem Zeitpunkt, in dem der jeweils in Anspruch genommene Erbe die…
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Die Mitwirkung des vertraglich eingesetzten Erben an der Aufhebung seiner Erbeinsetzung ist höchstpersönlich und kann nicht angefochten werden. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 IX ZR 56/12