Das OLG München hat klargestellt, dass eine testamentarisch angeordnete Schiedsklausel dem Pflichtteilsberechtigten gegenüber keine Wirkung entfaltet. Trotz der Schiedsklausel ist der Weg zu den staatlichen Gerichten eröffnet. Das Pflichtteilrecht steht unter Grundrechtsschutz…