Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen i.S. des § 33 EStG .
BFH Urteil vom 10.03.2015, Az: VI R 60/11
Immobilienübergabe
Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen i.S. des § 33 EStG .
BFH Urteil vom 10.03.2015, Az: VI R 60/11