Mit der Erbrechts -Verordnung der EU wird der Umgang mit Testamenten und Nachlässen in Auslandsfällen vereinfacht. Deren Vorschriften gilt für alle Todesfälle ab dem 17.08.2015. Bis dahin verbleibt es bei den alten Regeln.
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Mit der Erbrechts -Verordnung der EU wird der Umgang mit Testamenten und Nachlässen in Auslandsfällen vereinfacht. Deren Vorschriften gilt für alle Todesfälle ab dem 17.08.2015. Bis dahin verbleibt es bei den alten Regeln.