Der Zugewinnausgleich gilt im gesetzlichen Güterstand, wenn also keine anderweitigen Vereinbarungen notariell getroffen wurden. Im gesetzlichen Güterstand bleiben die Vermögensmassen der Ehepartner voneinander getrennt. Jeder bleibt Eigentümer der Gegenstände, die er in…
Kategorie: Zugewinnausgleich
bei Beendigung des gesetzlichen Ehegüterstandes kann der Zugewinnausgleich gefordert werden. Wer seit Heirat den höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, muss die Differenz hälftig ausgleichen