Der „gewöhnliche Aufenthalt“ des Erblassers bestimmt das auf ihn anwendbare Erbrecht, Art. 4 EuErbVO. Der gewöhnliche Aufenthalt wird durch ein objektives und ein subjektives Kriterium bestimmt. Neben dem objektiven Kriterium des tatsächlichen Aufenthalts…
Kategorie: Erbstatut
welches Erbrecht ist anwendbar, wenn ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt?