Augustinum WfbM, Hirschplanallee 2 85764 Oberschleißheim
Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung: Das Behindertentestament gibt Eltern die Möglichkeit, ihr Kind mit Behinderung wirksam und zu seinem Nutzen erben zu lassen. Mit dem Versterben des ersten und später des zweiten Elternteils tritt der jeweilige Erbfall ein. Was ist zu tun? Wie kann das eigene Kind mit Behinderung finanzielle Mittel aus der Erbschaft zur Finanzierung der eigenen Lebensqualität erhalten?
Referent: RA Peter E. Springmann, Fachanwalt für Erbrecht, zert. Testamentsvollstrecker (DVEV)