Durch vermeidbare Fehler beim Vererben gehen erhebliche Teile des Familienvermögens verloren. Diese Fehler sind
1. Kein Testament anfertigen
Nach wie vor sind immer noch die Wenigsten ohne Testament und verlassen sich darauf, dass alles schon richtig gehen wird. Oft kommt die böse Überraschung dann hinterher. Haben Ehegatten keine Kinder und sind der Meinung, der andere erbt allein, so ist das weit gefehlt. Nach dem gesetzlichen Erbrecht erben auch Eltern und Geschwister (2. Ordnung), ob man sich mit denen versteht oder nicht. Die Teilung des Nachlasses kann dann zu existenziellen Problemen führen. Mit einem Testament wäre das nicht passiert.
2. Formfehler
Manche Rechtsordnungen erlauben das Erstellen eines maschinengeschriebenen Testaments, dass nur im Beisein von Zeugen unterzeichnet werden muss. Im deutschen Recht ist nur das gültig, was mit der Hand geschrieben ist, § 2247 BGB. Wer nicht Schreiben kann, muss das Testament notariell errichten.
3. Selbst-gemachte Testamente
Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht sind so kompliziert, dass der Laie damit überfordert ist. Viele Problembereiche erkennt der Laie gar nicht. Der Gang zum Fachanwalt für Erbrecht lohnt sich immer, da der Schaden durch ein falsches Testament für das Familienvermögen viel zu hoch ist.
4. unterlassene oder falsche Steuererklärungen
Schenkungen und Erbschaften müssen dem zuständigen Finanzamt innerhalb von 3 Monaten gemeldet werden, § 30 ErbStG. Die unterlassene oder falsche Steuererklärung ist nach §§ 370,378 Abgabenordnung strafbar. Aufgrund der geringen Freibeträge ab der 2. Ordnung der Erben entstehen schnell sehr hohe Steuern und damit auch hohe Strafen.
5. Erbausschlagung unüberlegt zu früh oder zu spät erklärt
Die Frist für die Ausschlagung einer Erbschaft beträgt 6 Wochen. So mancher hat in Unkenntnis des Nachlasses und aus Angst vor Schulden eine übereilte Ausschlagungserklärung abgegeben, die er hinterher bereut. Umgekehrt hat sich manche Erbschaft im Nachhinein als überschuldet herausgestellt und man hätte lieber rechtzeitig ausgeschlagen. Ob dieses Ergebnis im Nachhinein noch korrigiert werden kann, ist nicht immer klar. Einfacher ist es, den Erben vorher alles offen mitzuteilen
6. Fehlende Vorsorgemappe
Um den Erben die Arbeit zu erleichtern, sollte eine Vorsorgemappe mit allen Vermögenswerten, Verträgen, Unterlagen und Zugangsdaten zusammengestellt werden. Dann kann der Erbe auch rechtzeitig reagieren. Für die letzte Lebensphase vor dem Tod gehören auch eine Vorsorgevollmacht, eine Bankvollmacht und eine Patientenverfügung sowie Kontaktdaten von Vertrauenspersonen in die Vorsorgemappe.