Enkelkinder haben bei der Erbschaftsteuer normalerweise einen persönlichen Freibetrag von 100.000 €. Wenn Vater oder Mutter jedoch bereits verstorben sind, erhöht sich deren Freibetrag auf 400.000 € für die Erbschaft von einem Großelternteil.
Jetzt hatten findige Eltern überlegt, ob diese Erhöhung auch dann gilt, wenn sie auf ihren Erbteil offiziell verzichten und das Vermögen so gleich an das Enkelkind weitergeben. Im Falle eines Verzichts gilt der Elternteil unter zivilrechtlichen Aspekten „als verstorben“, § 1953 II BGB.
Der BFH hat dies jedoch nicht für eine Erhöhung des Freibetrags ausreichen lassen, BFH vom 31.07.2024, II R 13/22.