Das OLG Karlsruhe lehnte die testamentarische Anordnung eines Nacherben ab, wonach mit dem Tode des Vorerben „diejenige Person erben soll, die es mit [dem Vorerben] besonders gut konnte“. Das sei nicht hinreichend…
Immobilienübergabe
Das OLG Karlsruhe lehnte die testamentarische Anordnung eines Nacherben ab, wonach mit dem Tode des Vorerben „diejenige Person erben soll, die es mit [dem Vorerben] besonders gut konnte“. Das sei nicht hinreichend…