Die steuerliche Begünstigung einer selbst genutzten Immobilie (Familienheim) bleibt auch dann erhalten, wenn sie vom Ehegatten nicht auf den anderen Ehegatten übertragen wird, sondern auf eine GbR, an der beide Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind.
BFH Urteil vom 04.06.2025 II R 18/23