Ein Testament legt den Letzten Willen eines Verstorbenen fest. Es ist allerdings nur dann gültig, wenn es bestimmte Kriterien erfüllt.
Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, ist es für die Hinterbliebenen ohnehin eine sehr schmerzhafte Situation. Wenn man sich dann auch noch um Dinge wie das Regeln des Nachlasses kümmern muss, kann es aber wirklich grausam werden. Da ist es zumindest eine kleine Erleichterung, wenn der Verstorbene die Fragen um sein Erbe bereits selbst geklärt hat. Das geht in Form eines Testaments, das verschiedene Kriterien erfüllen muss, um gültig zu sein.
1. Überschrift: Testament muss als solches gekennzeichnet sein
Ein Testament muss als Testament erkennbar sein. Ein Brief mit Wünschen oder eine ähnliche Niederschrift reichen eventuell nicht aus, um tatsächlich einen Letzten Willen festzuhalten.
Stattdessen wird empfohlen, dass ein Testament eine passende Überschrift bekommt. „Es soll eine entsprechende Überschrift haben, wie beispielsweise ‚Mein Testament‘ oder ‚Mein Letzter Wille‘.“
2. Testament nur handschriftlich: Keine gedruckten Dokumente erlaubt
Ein Testament, das selbst verfasst wird, muss immer handschriftlich sein, um Gültigkeit zu haben. So ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 2247 geregelt. Darin heißt es unter anderem: „Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.“
Das bedeutet also, dass ein am PC geschriebenes Testament oder eines, das etwa mit einer Schreibmaschine geschrieben oder anderweitig gedruckt wurde, keine Gültigkeit hat. Es muss handschriftlich verfasst sein, um im Zweifel die Authentizität und Echtheit des Dokuments zu belegen.
3. Testament richtig unterschreiben: Vollständiger Name, Datum und Ort erforderlich
Neben einer Überschrift und der Tatsache, dass es handschriftlich verfasst sein muss, bedarf ein gültiges Testament auch immer einer Unterschrift des Erblassers. Diese sollte laut Gesetz sowohl Vor- als auch Familiennamen enthalten oder anderweitig auf den Verstorbenen zurückzuführen, also als echt erkennbar sein. Erst die Unterschrift macht das Testament gültig und unterscheidet es zum Beispiel von einem Testamentsentwurf. Besteht das Dokument aus mehreren Seiten, benötigt jede Seite eine Unterschrift.
Darüber hinaus muss das Testament mit dem Datum, welches Tag, Monat und Jahr beinhalten muss, und dem Ort der Niederschrift versehen werden. Sollte es mehrere Testamente geben, gilt immer das mit dem jüngsten Datum.
4. Namen nennen: An wen genau der Nachlass vererbt werden soll
Anstatt im Testament zu schreiben, dass „meine Tochter“, „mein Sohn“, „mein Ehepartner“ oder „mein Pfleger“ etwas erbt, sollte man die Namen der Erben mit Vor- und Zunamen genau nennen. So können am Ende Missverständnisse ausgeschlossen werden, bei denen nicht klar ist, wer gemeint ist und als Erbe eingesetzt werden soll.
5. Geschäftstauglichkeit: Nicht jeder kann ein Testament aufsetzen
Um ein Testament aufzusetzen, muss man nach deutschem Recht geschäftsfähig sein. Das bedeutet, dass man volljährige und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein muss. Minderjährige, die ein Testament aufsetzen wollen, können dies trotzdem tun, allerdings nur mit Hilfe eines Notars. Das Gleiche gilt für Personen, die nicht lesen oder ein Testament nicht selbst schreiben können. Auch sie müssen ihr Testament bei einem Notar erstellen lassen.