Wie entsteht eine Erbengemeinschaft?
Wer Erbe ist, ergibt sich aus dem Testament des Erblassers oder – wenn ein solches fehlt – aus der gesetzlichen Erbfolge. Sofern mehrere Erben vorhanden sind, sind diese gemeinschaftlich Inhaber aller Rechte und Pflichten des Erblassers (sog. Gesamthandsgemeinschaft).